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OLG Düsseldorf, 30.01.2023 - 3 VA 12/22 |
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Rechtliche Einordnung der Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen zum Zwecke der Erfüllung der Publikationspflicht der Gerichte; Rechtsweg für einen Antrag auf Einstellung einer Entscheidung in die Rechtsprechung Datenbank NRWE
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Hamm, 23.03.2022 - 15 VA 4/22
Abweisung eines Antrags auf Veröffentlichung des Beschlusses eines Amtsgerichts; …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.01.2023 - 3 VA 12/22
Der Senat teilt den vom Oberlandesgericht Hamm (Beschluss vom 23. März 2022, 15 VA 4/22 - juris) und den vom Verwaltungsgericht Karlsruhe (Beschluss vom 7. November 2019, 3 K 6973/19, BeckRS 2019, 37277) eingenommenen Standpunkt, dass es sich bei der Veröffentlichung gerichtlicher Entscheidungen durch die Justizbehörden zum Zwecke der Erfüllung ihrer Publikationspflicht um eine nach öffentlichem Recht zu beurteilende, schlicht verwaltende Tätigkeit handelt. - VG Karlsruhe, 07.11.2019 - 3 K 6973/19
Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.01.2023 - 3 VA 12/22
Der Senat teilt den vom Oberlandesgericht Hamm (Beschluss vom 23. März 2022, 15 VA 4/22 - juris) und den vom Verwaltungsgericht Karlsruhe (Beschluss vom 7. November 2019, 3 K 6973/19, BeckRS 2019, 37277) eingenommenen Standpunkt, dass es sich bei der Veröffentlichung gerichtlicher Entscheidungen durch die Justizbehörden zum Zwecke der Erfüllung ihrer Publikationspflicht um eine nach öffentlichem Recht zu beurteilende, schlicht verwaltende Tätigkeit handelt. - BayObLG, 10.05.2021 - 203 VAs 82/21
Kein Anspruch auf Veröffentlichung eines Urteils
Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.01.2023 - 3 VA 12/22
Eine andere Würdigung ist auch nicht aufgrund der vom Antragsteller in seiner Eingabe vom 26. Januar 2023 zitierten Entscheidung des Bayrischen Obersten Landesgericht (Beschluss vom 10. Mai 2021, 203 VAs 82/21 - juris) veranlasst.
- BayObLG, 29.08.2023 - 101 VA 39/23
Rechtsweg bei einem Antrag auf Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Entscheidungen …
Er beruft sich u. a. auf den Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 30. Januar 2023, 3 VA 12/22, und führt aus, er möchte - im Hinblick auf die seiner Ansicht nach unzutreffende Rechtsbehelfsbelehrung- "nicht das Meistbegünstigungsprinzip", sondern den gesetzlichen Richter.aa) Nach der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Hamm (Beschluss vom 23. März 2022, 15 VA 4/22, juris 2 ff.;… Beschluss vom 26. Januar 2015, III-1 VAs 70/15, juris Rn. 5), der sich das Oberlandesgericht Düsseldorf angeschlossen hat (Beschluss vom 30. Januar 2023, 3 VA 12/22, juris Rn. 2), ist für das Begehren, dass eine bestimmte Entscheidung veröffentlicht werden soll, nicht der Rechtsweg nach den §§ 23 ff. EGGVG eröffnet, sondern der Verwaltungsrechtsweg nach § 40 VwGO gegeben.
Die Oberlandesgerichte Hamm (Beschluss vom 23. März 2022, 15 VA 4/22, juris 2 ff.) und Düsseldorf (Beschluss vom 30. Januar 2023, 3 VA 12/22, juris Rn. 2), die sich u. a. auf eine durch die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg überholte verwaltungsgerichtliche Entscheidung stützen, aber nicht mit den erwähnten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs auseinandersetzen, enthalten keine Argumente, die Klärungsbedarf auslösen.